Zukunft vererben, Sinn stiften
Gedanken zum Erbe
Nein, fröhlich sind Gedanken an das Erben und Vererben nicht, sind sie doch unweigerlich mit dem eigenen Tod verbunden. Dennoch sind diese Gedanken richtig und wertvoll. Schließlich tut es gut, zu wissen, dass der Nachlass im eigenen Sinne geregelt ist. Für viele Menschen ist es auch positiv, dass Ihr Schaffen nach dem Ableben noch etwas Gutes bewirkt.
In manchen Fällen ist die gesetzliche Erbfolge die richtige. Häufig aber erscheint es besser, davon abzuweichen: Wenn beispielsweise ein Teil des Vermögens einem guten Zweck zugeführt werden soll oder wenn keine Erben existieren und dann nicht „der Staat“, sondern eine bestimmte Person oder Organisation erben soll. Spätestens dann ist es wichtig, sich mit den Möglichkeiten und Wegen der Erbgestaltung auszukennen. Damit das Erbe den Weg nimmt, den der Erblasser vorbestimmt hat, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden – schon ein Testament ist nach bestimmten Vorgaben aufzustellen, damit es rechtskräftig gültig wird.
Geht ein (Teil-)Erbe an eine anerkannt gemeinnützige Organisation – dazu zählen auch die Bürgerstiftungen – ergeben sich auch steuerliche Vorteile. Das Erbe kommt dann in weitaus größerem Umfang der Vorbestimmung des Erblassers zugute, weil die Erbschaftsteuer geringer ist oder sogar entfällt.
Um Ihnen einen Überblick über die Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch über die Auflagen beim Vererben zu vermitteln, haben wir diese Broschüre erstellt.
Wir wünschen Ihnen, dass Sie eine Erbregelung finden, die optimal zu Ihnen passt – und dass Sie aus der Festlegung für Ihr Erbe die Zufriedenheit erlangen, auch über Ihren Tod hinaus etwas Positives bewirkt zu haben.
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Vorstand Willi Kemmler
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